Hundeführerschein

Niedersächsischer Sachkundenachweis

Nachweis der Sachkunde
Ab dem 1. Juli 2013 müssen Hundehalter ihre Sachkunde nachweisen können.
Ausschließlich Hundehalter, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen. Der Nachweis der Sachkunde besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung. Der Sachkundenachweis kann direkt erworben werden, ein Vorbereitungskursus dazu ist nicht obligatorisch. Die Prüfung kann ab 1. Juli 2013 abgelegt werden. Nähere Informationen folgen in Kürze.

Weitere Informationen über den Niedersächsischen Sachkundenachweis finden Sie hier: http://www.bhv-net.de/ oder kontaktieren Sie mich.